Das Grundbuch wird von Rechtspflegern und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle geführt und besteht aus fünf klar strukturierten Teilen, die farblich unterschieden sind:
Deckblatt (braun)
Angaben zum zuständigen Amtsgericht
Angabe des Grundbuchbezirks
Blattnummer
Bestandsverzeichnis (schwarz/weiß)
Bestandsnummer, Gemarkung, Flurstück, Wirtschaftsart, Lage und Größe des Grundstücks
Eintragung subjektiv-dinglicher Rechte (z. B. Überfahrtsrechte, Miteigentumsanteile)
Abteilung I (rot) – Eigentumsverhältnisse
Eintragung der Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften
Angaben zur Art des Erwerbs (z. B. Kaufvertrag, Erbschein)
Abteilung II (gelb) – Lasten und Beschränkungen
Belastungen wie Wohnrechte, Überfahrtsrechte, Niessbrauch, Reallasten
Hinweise auf Beschränkungen des Verfügungsrechts
Abteilung III (grün) – Grundpfandrechte
Eintragung von Hypotheken, Grund- und Rentenschulden
Rechte der Gläubiger bei Zahlungsverzug, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckung