Was steht im Grundbuch? – Alles, was Käufer wissen sollten
Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte vorab unbedingt einen Blick in das Grundbuch werfen.
Warum das so wichtig ist und welche Informationen dort eingetragen sind, erklären wir Ihnen hier.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das von den Amtsgerichten geführt wird.
Es dokumentiert die Rechte, Belastungen und Eigentumsverhältnisse von Grundstücken innerhalb eines Gemeindebezirks.
Wichtige Funktionen des Grundbuchs:
Hinweise auf bestehende Rechte und Belastungen
Darstellung der Entstehung, Rangfolge und des Fortbestands dieser Rechte
Aufbau des Grundbuchs
Das Grundbuch wird von Rechtspflegern und Urkundsbeamten der Geschäftsstelle geführt und besteht aus fünf klar strukturierten Teilen, die farblich unterschieden sind:
Deckblatt (braun)
Angaben zum zuständigen Amtsgericht
Angabe des Grundbuchbezirks
Blattnummer
Bestandsverzeichnis (schwarz/weiß)
Bestandsnummer, Gemarkung, Flurstück, Wirtschaftsart, Lage und Größe des Grundstücks
Eintragung subjektiv-dinglicher Rechte (z. B. Überfahrtsrechte, Miteigentumsanteile)

Abteilung I (rot) – Eigentumsverhältnisse
Eintragung der Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften
Angaben zur Art des Erwerbs (z. B. Kaufvertrag, Erbschein)

Abteilung II (gelb) – Lasten und Beschränkungen
Belastungen wie Wohnrechte, Überfahrtsrechte, Niessbrauch, Reallasten
Hinweise auf Beschränkungen des Verfügungsrechts

Abteilung III (grün) – Grundpfandrechte
Eintragung von Hypotheken, Grund- und Rentenschulden
Rechte der Gläubiger bei Zahlungsverzug, einschließlich möglicher Zwangsvollstreckung
Rang der Rechte im Grundbuch
Die Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch bestimmt die Rangfolge der Rechte.
Besonderheit:
Innerhalb einer Abteilung: Reihenfolge der Eintragungen entscheidend
Zwischen verschiedenen Abteilungen: Vorrang nach Eintragungsdatum
Wichtig bei Hypotheken und Grundschulden:
Bei einer Zwangsversteigerung werden die Gläubiger in der Reihenfolge ihres Rangs befriedigt – rangniedrigere Gläubiger können leer ausgehen, falls der Erlös nicht ausreicht.
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) darf das Grundbuch jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Berechtigtes Interesse:
Verfolgen eines durch die Sachlage gerechtfertigten Interesses (z. B. Kaufinteressenten, Erben, Gläubiger)
Möglich:
Einsichtnahme ins Grundbuch
Erhalt einer einfachen oder beglaubigten Abschrift
Fazit: Sicherheit durch Einblick ins Grundbuch
Ein gründlicher Blick ins Grundbuch verschafft Ihnen Klarheit über Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen einer Immobilie.
So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen beim Immobilienkauf und treffen fundierte Entscheidungen!
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