Baugenehemigung: Alles, was Sie wissen müssen
Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder umnutzen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung. Aber was genau bedeutet das? Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um den Bauantrag und die Baugenehmigung.
Was ist eine Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben wie geplant durchzuführen. Sie wird von der Bauaufsichtsbehörde erteilt und bestätigt, dass Ihrem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Wichtig:
Ein Bau ohne Genehmigung kann empfindliche Bußgelder und im schlimmsten Fall den Abriss des Gebäudes nach sich ziehen.
Hinweis:
Die Genehmigung ist zeitlich befristet, an Auflagen gebunden und muss jederzeit auf der Baustelle verfügbar sein.
Wie erhält man eine Baugenehmigung?
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie einen Bauantrag bei der unteren Baubehörde einreichen.
Wer übernimmt den Bauantrag?
Hausanbieter (falls vertraglich vereinbart)
Alternativ: Ein bauvorlageberechtigter Partner (meist Architekten oder Bauingenieure)
Gut zu wissen:
Die Bearbeitungszeiten und Anforderungen können je nach Bundesland leicht variieren.
Gültigkeit der Baugenehmigung
Nach Erteilung der Genehmigung gilt:
- Sie haben drei Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen
- Der Abschluss des Rohbaus und die Fertigstellung des Gebäudes müssen zwei Wochen vorher bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Zusätzlich erforderlich:
- Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlage (nach Rohbau)
- Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit (nach Fertigstellung)
Diese Bescheinigungen stellt der amtliche Schornsteinfeger aus.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung?
Nach Erteilung der Genehmigung gilt:
- Sie haben drei Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen
- Der Abschluss des Rohbaus und die Fertigstellung des Gebäudes müssen zwei Wochen vorher bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Zusätzlich erforderlich:
- Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlage (nach Rohbau)
- Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit (nach Fertigstellung)
Diese Bescheinigungen stellt der amtliche Schornsteinfeger aus.
Ausnahme: Genehmigungsfreistellung
In bestimmten Fällen ist keine Genehmigung nötig, etwa wenn:
- Ihr Vorhaben einem bestehenden, qualifizierten Bebauungsplan entspricht
- Keine örtlichen Bauvorschriften verletzt werden
- Die Erschließung gesichert ist
- Kein Sonderbau geplant ist
- Die Gemeinde auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Bauantrag muss auf amtlichen Bauvordrucken gestellt und in der Regel in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden:
1x für den Bauherrn
1x für die Gemeinde
1x für die Bauaufsichtsbehörde
Typische Unterlagen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Angaben zur Grundstücksentwässerung und Wasserversorgung
- Angaben zur wegemäßigen Erschließung
- Gegebenenfalls weitere Nachweise wie:
- Abstandsflächenübernahmeerklärung
- Freiflächengestaltungsplan
- Abweichungsantrag
- Baumbestandserklärung
Tipp:
Welche Unterlagen im Detail nötig sind, erfahren Sie bei Ihrer örtlichen Bauaufsichtsbehörde.
Fazit: Planung ist alles
Eine rechtzeitig beantragte und korrekt ausgeführte Baugenehmigung ist der Grundstein für Ihr erfolgreiches Bauprojekt.
Mit guter Vorbereitung und kompetenter Unterstützung vermeiden Sie böse Überraschungen und legen den Weg frei für Ihr neues Zuhause!
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