Nach Erteilung der Genehmigung gilt:
- Sie haben drei Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen
- Der Abschluss des Rohbaus und die Fertigstellung des Gebäudes müssen zwei Wochen vorher bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Zusätzlich erforderlich:
- Bescheinigung über die Tauglichkeit der Abgasanlage (nach Rohbau)
- Bescheinigung über die sichere Benutzbarkeit (nach Fertigstellung)
Diese Bescheinigungen stellt der amtliche Schornsteinfeger aus.
Ausnahme: Genehmigungsfreistellung
In bestimmten Fällen ist keine Genehmigung nötig, etwa wenn:
- Ihr Vorhaben einem bestehenden, qualifizierten Bebauungsplan entspricht
- Keine örtlichen Bauvorschriften verletzt werden
- Die Erschließung gesichert ist
- Kein Sonderbau geplant ist
- Die Gemeinde auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet